Reisedokumente

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Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für Costa Rica einen Reisepass. Der Reisepass muss noch 3 Monate ab dem Einreisedatum gültig sein. Diese Vorschrift wird aktuell sehr genau kontrolliert. Pässe, die kürzere Gültigkeit haben, werden nicht akzeptiert. Ein Visum ist für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger nicht erforderlich. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate pro Halbjahr.

Für Deutschland

Vorläufige Reisepässe sowie deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe werden für die Einreise nach Costa Rica anerkannt; ein Lichtbild ist zwingend vorgeschrieben.


Bei Reisen über die USA gilt: Seit 2004 benötigen Staatsangehörige eines EU-Staates maschinenlesbare Reisepässe (bordeaux). Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die USA. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein.

Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt in der Regel nicht. Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die in der Vergangenheit mit einer zeitweiligen, begrenzten oder unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung einer dritten Person (nicht Elternteil) ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, die persönlich vor einem Konsul von Costa Rica unterzeichnet und von diesem beglaubigt werden muß.

Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden. Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques, etc.).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. (Quelle: Auswärtiges Amt)


Mitführen von Reisedokumenten

Es wird empfohlen, stets Kopien der Reisedokumente bei sich zu führen. Diese sollten das Foto und den Einreisestempel beinhalten. Im ganzen Land, besonders im karibischen Raum, finden von Zeit zu Zeit Kontrollen der Migración (Einreisebehörde) statt. Dort sollte man nachweisen können, dass man in das Land legal eingereits ist. Ansonsten könnten längere Überprüfungen die Folge sein. Den Originalpass läßt man an einem sicheren Ort, wie zum Beispiel dem Hotelsafe.

Weblinks

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise für Costa Rica

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